Häufig gestellte Fragen - FAQs                Ablauf des Kaufs/Verkaufs eines Maklerbestandes


Knackpunkte bei der Maklerrente


Auch die „Maklerrente“ ist eine Option. Dazu aber braucht es den Expertenrat. In seinem Beitrag „Die Maklerrente – und ihre Knackpunkte“ gibt unser Netzwerkpartner Dr. Peter Schmidt Consulting & Coaching Berlin – Unternehmensberatung einen hilfreichen Überblick.

Download
Maklerrente: Übersicht der Knackpunkte |
Adobe Acrobat Dokument 206.8 KB

Vorsicht bei Verrentungsmodellen für Bestandsverkäufe


Am Markt kursieren zahlreiche "Verrentungsmodelle" für die Übertragung oder den Verkauf von Maklerbeständen bzw. Maklerfirmen. Hinterfragen Sie diese Modelle hinsichtlich Transparenz und "Garantien" sehr genau. Verlangen Sie u.a. schriftliche Antworten auf folgende Fragen:

  • Solvenz des Anbieters und Zulassung als registrierter Versicherungsvermittler
  • Kompetenzen und Erfahrungen als Versicherungsvermittler
  • Geschäftsmodell beim Ausbau und der "Pflege" des Kundenbestandes
  • Kapazitäten für eine qualitative hochwertige Kundenbetreuung 
  • Übernahme der Kundendaten entsprechend dem BDSG

Nicht zu vergessen sind Ihre eigene Vereinbarungen mit Ihren Kunden (Maklervertrag, Datenschutz- Erklärung...), ob eine Übertragung der Kundenverträge sowie der Kundendaten an solche Anbieter überhaupt möglich ist. Die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz sind berechtigt sehr streng.


Grundsätzlich ist besonders Aufmerksamkeit geboten, wenn "Verrentungsmodelle" deutlich mehr als die marktüblichen Preise versprechen. Das heißt, wird Ihnen mehr als der 3fache Satz der jährlichen Bestandscourtagen versprochen sollten Sie eine Zweitmeinung zu diesem Angebot einholen. 


Beachten Sie auch, dass bestimmte "Verrentungsmodelle" nur das Ziel haben, aus den Lebens-versicherungen der Kunden die Rückkaufwerte für anderweitige Anlageformen zu ziehen und damit Maximalvergütungen für den Käufer zu ermöglichen. Solche "schwankenden" Ratenzahlungs-vereinbarungen sollten kritisch geprüft werden.


Ein weiterer Achtungspunkt ist die Rolle der aktuellen Bestandscourtage. Wird diese zur Bemessung der "Rente" genommen klingt das gut, kann aber einen enormen Nachteil haben. "Ihre Bestandscourtage" kann durch den Käufer sehr schnell gegen "Null" gebracht werden, in dem die Kundenverträge kurzfristig auf einen anderen Versicherer umgedeckt werden. Dann ist "Ihr Bestand" gleich Null und die daraus resultierende Rente auch.


Versprechen zur Übertragung der Rente "auf die Erben" scheitern in der Regel daran, dass die Erben keine Bezugsberechtigung für Courtagen (fehlende IHK-Zulassung) haben. Dazu kommen weitere ungeklärte steuerliche Fragen.


Fragen und Antworten zum Bestandsverkauf #Nachfolge90



Im Video-Podcast vom Marktplatz für Maklerbestände erwarten sie geh als 30 kostenfreie

Videos a 90 Sekunden, wo einzelne Themen von Kauf und Verkauf durch Dr. Peter Schmidt

erläutert werden.

 

die Videos sind nach 4 Kategorien nach den Phasen des Kaufs und Verkaufs gegliedert

Schauen Sie gerne mal rein.


Muss für den Bestandsverkauf ein Kaufvertrag erstellt werden?



"Für einen Bestandsverkauf ist die Ausarbeitung eines adäquaten und speziellen Kaufvertrages unabdingbar. Mögliche Reglungspunkte sind: Abtretungsvereinbarung, Vertragsgegenstand, Geschäftsgrundlage, Mitwirkungspflichten, Stornorisiko, Freihaltung, Datenschutz, Zahlungsmodalitäten, Gewährleistung, Wettbewerbsabrede. Gerne beraten wir Sie zur Ausgestaltung von eines Maklerbestandskaufvertrages." *



Ich würdige die Informationen und zahle einen kleinen Beitrag.

 

 

Die Zusammenstellung von Fachinformationen kostet Zeit und damit auch Geld. Als Leser würdige ich das zur Verfügung gestellte Knowhow und bezahle damit einen kleinen Beitrag. 

1,99 €

  • verfügbar
  • 1 - 3 Tage Lieferzeit1

Gibt es keine Blankovorlagen für Verkaufsverträge für Maklerbestände?


Blankoverträge ohne Beratung über Wer? Wie? Was? sind in dieser Frage nicht sinnvoll. Solche Verträge müssen immer individuell sein. Gerade auch in Fragen "Haftung" sowie Konventionalstrafen in Bezug auf das Wettbewerbsrecht. Individuelle juristische Beratung muss hier sein.


Dennoch kann man zu den grundsätzlichen Inhalten hier einiges festhalten. Folgen Aspekte sollten mindestens geregelt werden:

  • Was konkret wird bis wann gekauft ? (Kaufgegenstand)
  • Haftungsregelungen und Prüfergebnis VSH-Verlauf
  • Kaufpreis auf welcher Grundlage (Bilanz?)
  • Art der Kaufpreiszahlung und -besicherung
  • Kauf von Anteilen von wem? (falls zutreffend)
  • Details zur Firmenfortführung (falls zutreffend)
  • Verfahrensweise mit Mitarbeitern (falls zutreffend)
  • Informationsübergabe zu den Kunden (Dateien, Akten)
  • Art und Weise der Kundeninformation
  • Wettbewerbsabreden und ggf. Konventionalstrafen
  • Details aus Agentur-, Bürobetrieb
  • Fortführung welcher Verträge
  • Mitwirkung des "Alteigentümers"

Weitere zu regelnde Details sowie die jeweils zutreffenden Individualität gehören in die Hand von Juristen. Wir sind dabei gerne mit unserem Rat behilflich.


Ich würdige die Informationen und zahle einen kleinen Beitrag.

 

 

Die Zusammenstellung von Fachinformationen kostet Zeit und damit auch Geld. Als Leser würdige ich das zur Verfügung gestellte Knowhow und bezahle damit einen kleinen Beitrag. 

1,99 €

  • verfügbar
  • 1 - 3 Tage Lieferzeit1

Können Vertragsstrafen in einen Kaufvertrag für einen Maklerbestand aufgenommen werden?

Bei Bestandsverkäufen oder auch dem Verkauf von Anteilen von Maklerfirmen sollten zwischen Käufer und Verkäufer auch die Verhaltensweisen im Wettbewerbsrecht geregelt werden. Häufig werden in diesem Zusammenhang auch Vertragsstrafen vereinbart.


Dies gilt beispielsweise für den Fall, dass sich Kunden auch nach dem Verkauf an den "alten" Besitzer wenden.  Für diese Situationen sollten klare Regelungen  u n d  auch Sanktionen vereinbart werden, da es bei Nichtweitergabe solcher Anforderungen nicht nur Haftungsprobleme für den neuen Bestandsinhaber geben kann sondern auch wirtschaftliche Nachteile (Schaden) aus entgangener Courtage. 


Für jeden Fall des Verstoßes gegen die vertraglichen Verpflichtung kann/sollte eine Vertragsstrafe vereinbart werden. Weitere Hinweise für zu regelnde Details gehören in die Hand von Juristen. Wir sind dabei gerne mit unserem Rat behilflich.


Welche Phasen des Kaufs eines Maklerbestandes gibt es?

 

Der Kauf oder Verkauf hat mehrere grundsätzliche Phasen, die es zu kennen und zu beachten gilt. Besonders bei Kundenbeständen von Maklern gilt es möglichst langfristig einen den Übergang von einem zum anderen Makler zu planen, zu organisieren und dann umzusetzen. Vertragsrechliche Fragen spielen ebenso eine Rolle wie der Datenschutz und die Haftungspflichten aus dem Maklerstatus.

 

Eine erste Übersicht zu den Inhalten und Phasen eines Bestandskaufs/ - verkaufs haben wir nachfolgend zusammengestellt.



Ich würdige die Informationen und zahle einen kleinen Beitrag.

 

 

Die Zusammenstellung von Fachinformationen kostet Zeit und damit auch Geld. Als Leser würdige ich das zur Verfügung gestellte Knowhow und bezahle damit einen kleinen Beitrag. 

1,99 €

  • verfügbar
  • 1 - 3 Tage Lieferzeit1

Wer kommt für den Kauf meines Maklerbestandes überhaupt in Frage?


 

"Der Erwerber eines Maklerbestandes bzw. eines Maklerunternehmens muss die für die Gewerbeerlaubnis erforderlichen Voraussetzungen, also Schuldenfreiheit, Straffreiheit, Qualifikation und Haftpflichtversicherung (VSH) nachweisen können. Eine Übergangszeit gibt es nicht, der Nachweis muss sofort erbracht werden."*


Wie erfolgt die Bezahlung eines Maklerbestandes?



"Die Auszahlung des Kaufpreises kann als Ratenzahlung, wie eine Verrentung, oder einmalig vereinbart werden. Gerne beraten wir Sie dazu, welche Möglichkeiten es gibt, die Kaufpreiszahlung zu gestalten."*


Wie begleitet Consulting & Coaching Berlin den kompletten Kauf-und Verkaufsprozess?