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Treuhand/Generalvollmacht für Makler


Unser PLUS des Marktplatz für Maklerbestände

 

Eine Form der Notfallabsicherung kann der Vertrag eines Maklers mit einem unabhängigen Treuhänder sein. Der Treuhänder wird im Falle des Todes oder einer schwerwiegenden Erkrankung den Willen des Maklers umsetzen. Die kann auch über eine Generalvollmacht für die Angelegenheiten des Makler zu den geschäftlichen Dingen/ der Firma abgewickelt werden.

 

Inhalt eines Treuhandvertrages oder einer Generalvollmacht kann bei einer Makler-GmbH beispielsweise die Auswahl und der Einsatz eines Geschäftsführers sein. Oder es wird vereinbart, einen Nachfolger oder Käufer für die Maklerfirma/ den Bestand zu suchen. Oder eben auch der Verkauf der Firma in einem bestimmten, vom Inhaber definierten, Umfang.

 

Für alle Aufträge gilt: Der Treuhänder oder Bevollmächtigte soll die persönlichen Wünsche des Auftraggebers umsetzen und bekommt einen definierten Handlungsrahmen zugewiesen. Nichts passiert gegen den Willen des Maklers. Deshalb ist es wichtig, dass nicht nur ein pauschaler Treuhandvertrag oder eine solche Generalvollmacht aus dem Internet gezogen wird. 

 

Es gilt vor Abschluss des Vertrages den Handlungsrahmen genau zu definieren und diesen dann auch im Laufe der Zeit immer wieder zu konkretisieren. Die Erstellung eines Vertrages mit einem Treuhänder oder Bevollmächtigten des eigenen Vertrauens macht eine entsprechende Vorbereitung und Individualisierung notwendig, die dann auch eine rechtliche Prüfung empfehlenswert macht.

 

Für beide Beratungsleistungen fällt ein Einmalhonorar im ersten Jahr sowie eine laufende Vergütung in der passiven und aktiven Phase an. Die Zukunftssicherung des Treuhand- bzuw. Bevollmächtigtenmodells wird durch Consulting & Coaching zukunftssicher umgesetzt.

 

Der Vertrag mit einem Treuhänder bzw. Bevollmächtigten wird Bestandteil Ihrer persönlichen Notfallplanung als Makler  bzw. eines aus dem Verkauf des Maklerunternehmens resultieren Versorgungsauftrages für Angehörige. Holen Sie sich zu bestehenden Treuhandmodellen am Markt, zu Vor und Nachteilen und deren rechtlicher und vertrauenswürdiger Fundierung immer auch eine zweite Meinung ein.

 

 


Der Bevollmächtigte oder Treuhänder des Vertrauens


 

Für eine Treuhandverwaltung oder als Bevollmächtigter (Generalvollmacht geschäftlich) steht Ihnen für den Marktplatz für Maklerbestände der Inhaber Dr. Peter Schmidt persönlich zur Verfügung. Wir garantieren Ihnen individuelle Treuhandverträge und keine Lösungen von der Stange.  Sie bestimmen den Handlungsrahmen was im Notfall passieren soll. Wir beraten Sie zu den Punkten, an die Sie für Ihren individuellen Treuhandvertrag denken müssen. Wir nutzen unser bewährtes Netzwerk mit Fachanwälten für Versicherungsrecht dafür, dass Ihr persönlicher Treundhandvertrag rechtlich Hand und Fuß hat.

 

 

Wenden Sie sich vertrauensvoll an Dr. Peter Schmidt persönlich  ps@cc-mit-ps.de